Gesetze / Zweite Berechnungsverordnung

BVO 2

§ 3 Gliederung der Berechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
3.
den Finanzierungsplan,
4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.
§ 2 § 4